Herzlich Willkommen bei dem Whistleblowsystem der SSF Group
Unser Whistleblowsystem bietet Dir die Möglichkeit, sicher und vertraulich Hinweise auf Missstände, Regelverstöße oder rechtswidriges Verhalten zu melden. Deine Meldung trägt aktiv dazu bei, Transparenz und Integrität in unserem Unternehmen zu stärken und ein verantwortungsbewusstes Miteinander zu fördern.
Wir nehmen jede eingehende Meldung ernst, prüfen sie sorgfältig und gehen ihr mit der gebotenen Sorgfalt nach. Unabhängig vom Inhalt oder der Tragweite wird jede Meldung gewissenhaft behandelt, um eine faire und gerechte Lösung zu finden.
Dabei garantieren wir höchste Vertraulichkeit und schützen Dich vor möglichen Nachteilen. Dein Hinweis kann anonym erfolgen, wenn Du es wünschst, und wird in jedem Fall mit höchster Diskretion behandelt. Dein Schutz steht für uns an oberster Stelle.
Nutze dieses Portal, um Deine Beobachtungen mitzuteilen – jederzeit, unkompliziert und sicher. Gemeinsam schaffen wir eine offene, faire und sichere Unternehmenskultur, in der Regelkonformität und ethisches Verhalten an erster Stelle stehen.
Die SSF Sales&Service Factory GmbH steht für folgende Aspekte bei der Einhaltung eines Hinweises:
Risikominimierung
Vertraulichkeit
Transparenz
Compliance
Bitte mache dich als erstes im nachfolgenden Text mit dem Hinweisgeberschutzgesetz vertraut, bevor du unser Whistleblowsystem nutzt.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Es dient dem Schutz von Personen, die auf Missstände oder illegale Aktivitäten in Unternehmen, Behörden oder anderen Organisationen hinweisen (sogenannte „Whistleblower“). Ziel des Gesetzes ist es, Hinweisgeber vor negativen Konsequenzen wie Kündigung, Abmahnung oder anderen Repressalien zu schützen. Gleichzeitig sollen Unternehmen und Behörden klare Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen einführen.

Wer ist durch das Gesetz geschützt?
Das HinSchG schützt alle natürlichen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangen und diese melden. Dazu gehören zum Beispiel: Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Selbstständige, Praktikanten, Auszubildende, ehemalige Beschäftigte, Bewerberinnen, BewerberSchutzmaßnahmen für Hinweisgeber
Das HinSchG verbietet jegliche Benachteiligung von Hinweisgebern. Arbeitgeber dürfen Whistleblower nicht kündigen, herabstufen oder diskriminieren. Unternehmen und Behörden sind verpflichtet, sichere und vertrauliche Meldesysteme einzurichten, damit Hinweisgeber Missstände melden können, ohne negative Folgen befürchten zu müssen. Durch diese Schutzmaßnahmen soll gewährleistet werden, dass Hinweisgeber ohne Angst vor negativen Folgen zur Aufdeckung und Verhinderung von Rechtsverstößen beitragen können.

Welche Verstöße melden?
Das Gesetz gilt für die Meldung von Verstößen in verschiedenen Bereichen, insbesondere: Korruption und Bestechung, Betrug und Untreue, Verstöße gegen Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutzrecht, Verstöße gegen Wettbewerbs- und Vergaberecht, Arbeitsrechtliche und menschenrechtsbezogene Missstände.Meldung einreichen
